Sicherheit geben – Bürgerrechte hochhalten!
Das Internet als politische Herausforderung
Der Online-Bereich lag politisch viel zu lange brach. Die virtuelle Parallelwelt politisch zu erfassen und zu beackern, ist versäumt worden, weil man sie entweder unterschätzt oder aber gefürchtet hat. Wichtige Debatten wurden – auch in der SPD – schlicht nicht geführt. An Gesetzen wie denen zur Vorratsdatenspeicherung, zu Online-Durchsuchungen und Internetsperren zeigt sich nun, wozu ein solches Versäumnis führt. Diese Gesetze sehen zwar die Gefahren, die im Zusammenhang mit dem Internet und anderen elektronischen Kommunikationsformen ohne Zweifel entstanden sind. Was sie nicht berücksichtigen, sind der technisch bedingt oft geringe Nutzen, der starken Eingriffen in die Freiheitsrechte des einzelnen gegenüber steht.
Die genannten Regelwerke sind Ausdruck einer Schnellschuss-Mentalität, die sich im Zusammenhang mit Internet und elektronischer Kommunikation breit gemacht hat. Nachdem man dieses Politikfeld so lange Zeit ausgeblendet hat, scheinen nun viele den Drang zu verspüren, dieses Versäumnis schnell zu vertuschen, nach dem Motto: Machen wir lieber schnell irgendwas, als dass wir weiterhin nichts tun und womöglich die Konsequenzen dafür tragen müssen. Und so wurden Ad-hoc-Gesetze erlassen, ohne das notwendige Know-How, ohne die notwendigen sorgfältigen Abwägungen, ohne eine aufrichtige Nutzen-Analyse und ohne breit gefächerte Debatten.
Das muss künftig anders werden. Positionen müssen entwickelt, ggf. neu diskutiert und korrigiert werden. Das bedeutet auch, dass wir uns Zeit nehmen müssen, Zeit und Ehrlichkeit.
Vorratsdatenspeicherung
Die Verpflichtung von Telefon- und Internet-Dienstleistern, Kunden- und Verbindungsdaten pauschal mindestens sechs Monate zu speichern, verstößt aus meiner Sicht klar gegen das Recht des Einzelnen, über seine Daten zu verfügen und selbst darüber zu bestimmen, wer unter welchen Umständen darauf Zugriff hat. Insofern streben ich die Aussetzung des „Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen“ an und will politisch Sorge dafür tragen, dass es zu derartigen Generalverdächtigungen per Gesetz künftig nicht mehr kommt. Die Einschränkungen, die das Gesetz durch die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts erfahren hat, sind zwar begrüßenswert. Jedoch geht eine Einschränkung der Datenverwendung bei Beibehaltung der Datenerfassungsregelung längst nicht weit genug. Dies insbesondere deshalb, weil es zur Umgehung der Erfassung bereits zahlreiche Programme gibt, die Kriminellen das anonyme Surfen im Netz ermöglichen. Die Nutzung beispielsweise von Prepaid-Karten schützt Kriminelle vor der Erfassung ihrer Telefondaten. So sind die Leidtragenden letztlich diejenigen, die das Gesetz gar nicht im Visier hatte, ganz normale Bürgerinnen und Bürger also, die mit terroristischen Machenschaften nichts zu tun haben.
Online-Durchsuchungen
Das Bundesverfassungsgericht hat die im BKA-Gesetz getroffenen Regelungen zur Möglichkeit sog. Online-Durchsuchungen, die ohne Wissen des Durchsuchten heimlich durch den Staat vorgenommen werden können, eingeschränkt. So bedarf es inzwischen einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut, die durch die Durchsuchung abgewendet werden soll, sowie einer richterlichen Anordnung einer solchen Durchsuchung. Das neu entwickelte Grundrecht der Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme muss unverletzt bleiben. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüße ich ausdrücklich, warne aber vor einer Politik, die sich darauf verlässt, das Bundesverfassungsgericht werde es im Ernstfall schon richten. Ein solches Verhalten verurteile ich als verantwortungslos. Nicht nur deshalb, weil ich nicht alles, was verfassungsrechtlich möglich ist, auch politisch will.
Online-Durchsuchungen bergen eine Vielzahl von Gefahren für die Integrität der Bürgerrechte, aber auch für den Staat als Ganzen.
Insbesondere die Tatsache, dass Online-Durchsuchungen heimlich erfolgen, hebt diese Maßnahme von tatsächlichen Durchsuchungen deutlich ab. Diesen dem Heimlichkeitsaspekt entspringenden erhöhten Anforderungen an die gesetzliche Grundlage für einen solchen Eingriff ist der Gesetzgeber inzwischen weitestgehend nachgekommen.
Darüber hinaus wirft die Regelung unter anderem zahlreiche Fragen technischer Art auf, die bis heute nicht abschließend beantwortet sind. So befürchten IT-Fachleute, die sog. Bundestrojaner könnten nur bei technisch unversierten Kriminellen überhaupt zum gewünschten Ergebnis führen, da die anderen die Staatssoftware erkennen und unschädlich machen könnten. Einige fürchten gar, versierte Kriminelle könnten den Trojaner so verändern, dass er falsche Daten an den Staat übermittle, die womöglich Dritte belasten könnten. Ein weiterer Problemkreis erstreckt sich rund um den Bereich der Firewalls und Anti-Virus-Software, die schädliche Software, zu der ein Bundestrojaner ebenfalls gehören würde, blockieren. Möglichen Absprachen mit den Betreibern von Firewall-Systemen, die Staatsviren ihre Systeme passieren zu lassen, stehen die Betreiber bislang ablehnend gegenüber. Der Eingriff in die Rechte des einzelnen sei zu groß, das wolle man den eigenen Kunden nicht zumuten. Darüber hinaus wäre eine gesetzliche Verpflichtung deutscher Firewall-Betreiber, die staatseigenen Trojaner „durchzulassen“ nicht zwangsläufig die Lösung des Problems, könnten kriminelle Nutzer einfach auf ausländische Anti-Viren-Software ausweichen, die einer solchen Verpflichtung nicht unterliegen würde.
Insofern fordere ich eine sorgfältige Evaluation des Gesetzes nach drei Jahren und eine Aufhebung, sollten die genannten Probleme nicht auflösbar sein.
Internetsperren
Eine Sperrung von Internetseiten zum vermeintlichen Schutz vor Kinderpornografie lehne ich ab. Die strafrechtliche Verfolgung muss bei den Anbietern von Kinderpornographie ansetzen, nicht bei den Konsumenten. Ich will die Ursachen bekämpfen und nicht die Symptome durch leicht überwindbare Blockaden übertünchen. Kinderpornografische Seiten müssen raus aus dem Netz und gehören nicht bloß hinter einen virtuellen Vorhang, der von Pädophilen mühelos umgangen werden kann. Angesichts dieser Tatsache und dem Fakt, dass die technischen Möglichkeiten im Bereich von DNS- und IP-Sperren zwangsläufig die Sperrung völlig unbedarfter Seiten in Kauf nehmen – und damit nicht nur in die Rechte der Einsteller solcher „unschuldiger“ Seiten eingreifen, sondern auch die Masse der Internetnutzer nicht mehr sicher sein kann, dass ihnen das staatliche Stopp-Schild auch tatsächlich etwas Illegales vorenthält. Darüber hinaus weicht die derzeitige Netzsperrenkonzeption das Prinzip der Gewaltenteilung auf, indem sie dem Bundeskriminalamt als Organ der Exekutive weitreichende Kompetenzen einräumt. So ist das BKA für die Erstellung der Sperrlisten, sowie die Sperrung selbst zuständig. Eine Überprüfung erfolgt lediglich vierteljährlich und stichprobenartig.
Das Missverhältnis, das zwischen dem nicht vorhandenen Nutzen, den die Sperren zum Schutz von Pornographieopfern entfalten, und den weitgehenden Eingriffen in die Informationsrechte des Einzelnen, macht das Zugangserschwerungsgesetz für uns untragbar.
Stattdessen muss die Justiz mit ausreichenden Kapazitäten ausgestattet, die internationale Zusammenarbeit in Sachen Strafverfolgung verbessert werden. Durch strafrechtliche Verfolgung der Einsteller müssen illegale Seiten gelöscht, nicht gesperrt werden.
Darüber hinaus fordere ich die Bundesregierung auf, von Verträgen mit einzelnen Internet-Service-Providern abzusehen, durch die die Regelungen des Zugangserschwerungsgesetzes ohne parlamentarische Entscheidung durch die Hintertür eingeführt werden.
Freiwillige Datenpreisgabe und Internetkompetenz
Außerdem stehe ich für Aufklärungsmaßnahmen im Bereich der freiwilligen Preisgabe von Daten, insbesondere im Internet. Zur Freiheit des Einzelnen gehört auch die Freiheit, seine Daten breiten Personenkreisen zugänglich zu machen. Wichtig ist für mich aber die Kenntnis der hiermit unter Umständen verbundenen Risiken. Wir brauchen eine größere Netzkompetenz für jeden einzelnen, aber auch für unsere ParlamentarierInnen und EntscheidungsträgerInnen. Ausreichende Kenntnisse der technischen Zusammenhänge und Möglichkeiten sind Vorraussetzung für eine Bürgerrechtspolitik mit Augenmaß. Denn: Nur, wer die Rahmenbedingungen kennt, kann kompetent Risiken und Nutzen abwägen.





