Nach Urteil des VGH: Jusos fordern Aufhebung des Alkoholverbotes

Kommunalpolitik

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof am Montag das Alkoholverbot in der Freiburger Innenstadt kassiert hat, sehen die Jusos Konstanz einmal mehr Handlungsbedarf auch hier am See. Die Mannheimer Richter begründeten ihr Urteil mit der mangelnden Bestimmtheit des Freiburger Verbotes. Die Formulierungen seien zu pauschal und träfen verstärkt auch unbescholtene Bürger.

Was in Freiburg gilt, muss in Konstanz schon lange gelten, finden die Jusos Konstanz. Schließlich ist das Alkoholverbot am Seerhein in seiner Ausgestaltung noch deutlich pauschaler als sein Freiburger Pendant. So galt das Freiburger Verbot ausschließlich an Wochenenden und vor gesetzlichen Feiertagen, während die Konstanzer Regelung durchgehend während der gesamten Woche zwischen 19 Uhr und 6 Uhr greift. „Man nimmt hier seit Monaten Freiheitseinschränkungen aller Konstanzer in Kauf, um einzelne Störenfriede in ihre Schranken zu verweisen. Da schießt die Stadt – auch rechtlich – ganz massiv über das Ziel hinaus.“, so Juso-Kreis-Chef, Fabian Parsch.
Die monatliche Überprüfung des Verbotes durch die Stadtverwaltung gerate nach Ansicht der Jusos ebenfalls zur Farce. „Man gewinnt den Eindruck, dass die Stadt das Verbot schlicht aus Bequemlichkeit verlängert, ohne die Sachlage überhaupt zu prüfen.“, ergänzt Natalie Wöllenstein, stv. Sprecherin der Jusos Konstanz. Das passe auch ins Bild einer städtischen Politik, die in diesem Punkt auf Verdrängung setze, anstatt sich der Lösung bestehender Konflikte zuzuwenden. Für die Stadt hat die derzeitige Regelung tatsächlich einige Vorteile. So schafft sie nach Einschätzung der Jung-SPDler eine optimale Arbeitsgrundlage für den privaten Sicherheitsdienst, der momentan im Bereich der „Stadt am Seerhein“ für Ruhe und Ordnung sorgen soll. „Dass die Stadt hier Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zumindest faktisch an Private delegiert, halten wir für bestenfalls bedenklich.“, so Parsch weiter.
Das aktuelle Alkoholverbot am Seerhein läuft noch bis zum 8. August. Eine Verlängerung hängt von der Stadt ab. Die Jusos fordern eine sofortige Aufhebung und erteilen insbesondere Gedankenspielen in Richtung einer Ausdehnung auf das Schänzlegebiet eine klare Absage. Der VGH hat entschieden, dass selbst das deutlich maßvollere Verbot in Freiburg rechtswidrig ist. Die Stadt ist also gehalten, das auch Verbot am Seerhein aufzuheben, bevor sie auch hier gerichtlich dazu gezwungen werden muss.

 
 

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